Warum wir?
Die Ausbildung zum Patentanwalt beinhaltete für mich die Tätigkeit als Referendar beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Bundespatentgericht sowie beim Senat des Landgerichts München, der zu der Zeit für Streitfälle betreffend gewerblicher Schutzrechte zuständig war.
In diesen Abteilungen habe ich die Arbeits- und Denkweise von Mitarbeitenden der zuständigen Behörden/Gerichte sowie die typischen Probleme kennen gelernt, mit denen diese üblicherweise konfrontiert werden.
Dieses Wissen und diese Erfahrung haben es mir bislang immer ermöglicht, bereits bei der Ausarbeitung und Anmeldung von Schutzrechten Einzelfall bezogene Hindernisse zu erkennen, sie zu überwinden und dadurch Nachteile für meine Mandantschaft zu vermeiden.