Amtsverfahren
Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Wirkung in Deutschland und Europa werden bei der Anmeldung vom jeweiligen Amt auf Formerfordernisse aber nicht substantiell geprüft.
Das bedeutet grundsätzlich ein Risiko bei der Benutzung des Schutzrechts. Die Bestandskraft wird erst in einem Streitfall geprüft. Streitfall kann dabei ein Verletzungsverfahren sein, in dem Sie Ihr Design geltend machen möchten. Dies kann aber auch ein Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren sein, in denen Sie Ihr Design verteidigen müssen.
Diesen Unsicherheiten kann entgegen gewirkt werden, indem wir zu Ihren Designs vorab Recherchen durchführen und nach Eintragung fortlaufende Überwachungen einrichten.