MARKEN
Zeichen Ihres Erfolgs
Eine Marke ist das, was Sie zur Präsentation Ihrer Waren oder Dienstleistungen benötigen, um sie am Markt gegenüber den konkurrierenden Angeboten des Wettbewerbs abzuheben und zu unterscheiden. Ihre Marke ist ein Qualitätsversprechen und gibt Ihren Kunden Auskunft über die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen.
"Ein Unternehmen ohne Marken ist ein Unternehmen ohne Werte." (Alexander M. Bach)
Optimale Lösungen
für den Schutz Ihres geistigen Eigentums.
Als Patentanwalt haben wir die Möglichkeit, Sie bei allen relevanten Institutionen des gewerblichen Rechtsschutzes direkt zu vertreten, dem
Deutschen Patent- und Markenamt,
Bundespatentgericht,
Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) sowie beim
Internationalen Büro der World Intellectual Property Organization (WIPO)
Wir vertreten mittelbar auch bei Institutionen, wie dem
Europäischen Patentamt,
Europäischen Patentgericht sowie im Ausland.
Wann ist Zeit zur Markenanmeldung?
Frühzeitig! Je eher desto besser. Spätestens, wenn die Marke fertig entwickelt ist. Bei der Entwicklung sollten Sie uns bereits für Recherchen konsultieren! Lassen Sie uns parallel zur Entwicklung der neuen Marke feststellen, ob ältere Zeichen einer Benutzung entgegenstehen.
Ihre Marke ist Teil Ihres geistigen Eigentums. Je mehr Erfolg eine Marke hat, desto größer ist der Anreiz für die Konkurrenz, das Zeichen zu kopieren oder sich ihm anzunähern, d.h. Ihre Marke zu verletzen. Konkurrenz kann so weit gehen, dass Markenentwicklungen ausspioniert werden. Das Einzige, was die Konkurrenz daran hindert, ist eine rechtskräftig eingetragene Marke.
Deshalb und um Missbrauch von vorneherein auszuschließen, sollten Marken frühzeitig angemeldet werden.
Anwendung der Marke
Anwendungsbereiche von Marken sind so vielfältig wie die geschäftlichen Tätigkeiten, die Menschen leisten. Am besten lassen sich daher Marken durch bekannte Beispiele demonstrieren. Diese sind allseits präsent und müssen nicht extra aufgezählt werden.
Achten Sie darauf, wofür und wie die Marke eingesetzt werden soll. Bestimmen Sie, welche Variationen nötig sind, also Farbe, Klang, auffallende Besonderheiten, etc..
Lassen Sie Ihre Marke von uns anmelden. Wir schlagen Ihnen die richtigen Angaben für Waren oder Dienstleistungen vor, für welche Sie Ihre Marke einsetzen können.
Lassen Sie uns auch Ihre Marke durch regelmäßige Überwachungen Ihrer Wettbewerber zu pflegen.
Welche Form hat die Marke
Marken können vielerlei Formen haben. Die Meisten davon sind mit den gesetzlichen Möglichkeiten inzwischen auch durch Eintragung im Register schützbar.
Vor allem werden Marken eingetragen, die Wortmarken, Bildmarken oder kombinierte Wort-Bild-Marken sind. Als Weiteres werden als Markenformen aber auch Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und unterscheidungskräftige Aufmachungen von Waren einschließlich ihrer Farben zum Schutz angemeldet.
Durch die Eintragung einer Marke lassen sich, wie vorbeschrieben, nicht nur Bezeichnungen für Waren schützen (daher der früher verwendete Begriff „Warenzeichen“), sondern auch Dienstleistungen, z.B. von Hotels, Reisebüros, Banken, Fahrschulen, Speditionsunternehmen oder Messegesellschaften, aber auch von Kranken- oder Pflegeeinrichtungen, Verkehrsbetrieben, Selbstständigen und Künstlern werden Marken benötigt und insofern auch zur Anmeldung gebracht.
Gesetzliche Grenzen
Es gibt eine Reihe von Ausschlusskriterien, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Per Gesetz vom Markenschutz ausgeschlossen sind beispielsweise Marken, die rein beschreibende Angaben sind.
Zu den ausgeschlossenen Marken gehören beispielsweise rein beschreibende Angaben wie „Schraube" für die Waren Schrauben und dergleichen, „CallCenter" für Dienstleistungen eines Telefondienstes oder rein werbende Aussagen wie „super" oder „top".
Inwieweit diese Kriterien Ihre gewünschte Marke betreffen oder deren Registrierung gefährden, ist eine der wichtigsten Fragen, die an mich als Patentanwalt gestellt werden. In der Regel kann ich diese Frage auch schnell und kostengünstig beantworten. Sie sparen dadurch möglicherweise eine Fehlanmeldung.
Anmeldegebühren werden vom Amt nicht zurückgezahlt und sind gegebenenfalls verloren.
Schutzbereich der Marke
Der Schutzbereich einer Marke ist begrenzt. Die Begrenzung erfolgt durch andere Marken, aber auch dadurch, wie sich die Marke selbst darstellt.
Wer eine Marke oder einen neuen Firmennamen in Benutzung nehmen will, sollte sich daher zuvor vergewissern, ob die gewünschte Marke für das Einsatzgebiet ausreichend Spielraum bietet. Ob der Schutzbereich zu eng ist, ist eine rechtliche Frage, zu der wir Sie gerne vor der Anmeldung beraten.
Bei der Untersuchung werden wir auch erfahren, ob die gewünschte Marke gegen bestehende Markenrechte Dritter verstößt. Entsprechende Recherchen werden von uns selbst oder von unseren Rechercheurenausgeführt, wobei wir als Ihr Patentanwalt die Auswertung der Ergebnisse und die Beurteilung der gewünschten Marke gemäß der von den Gerichten gesetzten rechtlichen Rahmenbedingungen übernehmen.
Nach der Eintragung
Sie haben es geschafft. Ihre Marken für Ihr Geschäftsmodell oder Ihr neues Produkt ist vom Amt im Register eingetragen worden. Was gibt es nun noch mehr zu tun, als die Marke richtig einzusetzen?
Ihre Marke ist bei uns in guten Händen. Wir prüfen, ob Ihr Geschäftsmodell zusätzliche Markenanmeldungen im Ausland erfordert. Gegebenenfalls schlagen wir das Ihnen vor.
Auch das Anmeldeverhalten Ihrer mittelbaren und unmittelbaren Wettbewerber ist dabei nicht ohne Einfluss auf den Wert Ihrer Marke und ihren Schutzumfang. Damit Ihre Marke schlagkräftig und damit wertvoll bleibt, tragen wir unseren Teil zur Markenpflege bei, wenn Sie dies wünschen.
Sprechen Sie uns an.
Benutzung der Marke
Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Benutzung einer Marke. Der Einsatz der Marke auf Waren oder in Verbindung mit Dienstleistungen darf nicht willkürlich sein. Damit die Wirkung der Marke erhalten bleibt, sind Mindeststandards zu gewährleisten, die von den Gerichten festgelegt wurden. Was das in Ihrem konkreten Fall bedeutet, sollten Sie stets von uns abklären lassen.
Eine rechtserhaltende Benutzung ist im Wesentlichen durch einen gewissen Umfang aber auch durch die Art und Weise des Markeneinsatzes gekennzeichnet und ist ein Prozess, der permanent überwacht werden muss. Diese Form von Qualitätsmanagement für Ihre Marke, wir von uns auf Auftrag mit regelmäßigen Berichten "im Hintergrund" erledigt.
Fragen zu Ihrer Marke
Sollten Sie Fragen haben, wie Sie Ihre Marke richtig einsetzen sollten, damit Sie diesen gesetzlichen Erfordernissen sowie den Anforderungen der Rechtsprechung Genüge leisten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wir übernehmen auch die Archivierung von Benutzungsbelegen für Sie, für den Fall, dass Sie Ihre Marke einsetzen oder verteidigen müssen.
Darüber hinaus stehen wir als eingetragene, zugelassene Vertreter für Ihre Belange bei den Ämtern zur Verfügung und sind im Falle von Anfechtungen kompetente Ansprechkanzlei für Ihre Gegner.