Dienstleistungen

Für Startups und Einzelerfinder besonders interessant sind unsere pro bono Dienstleistungen. Daneben erbringen wir die üblichen patentanwaltlichen Dienstleistungen:

Als Patentanwalt verstehen wir uns als eine „Stabsstelle außer Haus“, schreibt die Patentanwaltskammer in ihrer Beschreibung des Berufs. Ich würde es dadurch ergänzen oder präzisieren, dass die Patentanwältin oder der Patentanwalt die "verlängerte Werkbank" der Erfindenden ist und im Falle der Vertretung von Unternehmen auch die der Patentsachbearbeiter im Betrieb.

Als Experte für Schutzrechte und alles, was sich darum dreht, üben wir einen Beruf aus, der an der Schnittstelle zweier Fachgebiete liegt, nämlich zwischen Recht einerseits und Technik andererseits. Hier wirkt der Patentanwalt als versierter „Dolmetscher“ und sachkundiger Mittler, weil er im einschlägigen Recht genauso zu Hause ist wie in Wissenschaft und Technik.


Wir helfen unter anderem hochspezialisierten Technikern, Chemikern und Physikern aber auch gewerbetreibenden Einzelerfindern, kreativ Schaffenden oder Markenanmeldern (die den Zeitaufwand meiden wollen, sich mit dem komplizierten System des gewerblichen Rechtsschutzes auseinanderzusetzen) sowie Unternehmen, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Vorzüge der diversen Schutzrechte kostengünstig nutzen möchten.


Damit sichern wir nicht nur die Technik der Zukunft für Ihr Unternehmen, sondern haben auch grenzüberschreitend den Schutz von Innovationen, Marken und Design in Europa oder international im Blick. Der Geschäftserfolg unserer vielen kleineren und mittleren Unternehmensmandanten ist zu unserem Alltagsgeschäft geworden.

Hierfür ist es wichtig, uns frühzeitig einzuschalten. Oft wirken wir bereits bei der Entwicklung eines neuen Produkts oder einer Marke mit Recherchen und Stellungnahmen mit. Es gibt dabei im Gespräch mit Technikern, Wissenschaftlern und Marketingexperten fachlich keine Verständigungsprobleme. In diesem Sinne verstehen wir uns als schützender Begleiter unserer Mandanten und Erfinder und sind unserem Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung ihrer jeweiligen Innovation voll bewusst.

Rechtzeitig alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Innovation auch zukünftig am Markt zieht, ist unser Ziel. Selbst dann, wenn ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Design ausläuft oder aufgegeben werden soll, kann ein Erfolgsprodukt häufig durch Verbesserungen weiterhin vor Nachahmung geschützt vermarktet werden.


Auch die Schutzrechtsverwertung als Alternative zur Aufgabe eines Schutzrechts kann von uns fachlich begleitet werden. Auf jeden Fall lässt sich die Gestaltung einer Innovation veränderten Vorstellungen und Bedingungen anpassen und durch rechtzeitige Neuorientierung weiterhin für Sie als unsere Mandanten verwerten, damit Ihr geistiges Eigentum nicht im Papierkorb landen muss.

Hierzu gehören auch Lizenzen. Unser breit gefächerter Erfahrungsschatz prädestiniert uns beim Abschluss von Lizenzverträgen ebenso zu beraten wie beim Verkauf eines Schutzrechts. Die Ausarbeitung von Verträgen vorzunehmen oder zumindest als Ihr Patentanwalt zu begleiten und fertig formulierte scheinbar „für-alles-nutzbare“ Vertragswerke zu prüfen ist unsere Arbeit ebenso wie die Schutzrechtsnutzung und -verwertung im Ausland. Dies macht ein gutes Netzwerk von internationalen Fachkollegen erforderlich, was wir durch jahrelange Zusammenarbeit unseren Mandanten bieten können.

Auch unsere Unterstützung bei Arbeitnehmererfindungen mit unserer praktischen Erfahrung als Techniker oder Naturwissenschaftler einerseits und mit guten Marktkenntnissen  anderseits hilft unseren Mandanten dabei, bei der Nutzung des geistigen Eigentums ihrer Erfindenden die geforderte Sorgfalt walten zu lassen. Die Arbeitnehmenden als Quelle des unternehmerischen Erfolgs für die Innovationen der Zukunft weiter zu motivieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese besonderen Erfindungsleistungen fair vergütet wird und bleibt, ist unser Ziel. Wir können vermittelnd auftreten und insbesondere bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung behilflich sein.

Als Experten für Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Bereich der Nutzung geistigen Eigentums sind wir ein berufener Partner die wirtschaftliche Bedeutung einer Innovation festzustellen. Als Gutachter für die Evaluierung von Schutzrechten können wir beim Verkauf wie auch bei der Einordnung der Werte technischer Erfindungen, Marken und Designs mit Rat und Expertise zur Seite stehen.

Im Falle von Streitigkeiten aus gewerblichen Schutzrechten erweist es sich für unsere Auftraggeber häufig als vorteilhaft, dass wir vor jedem ordentlichen Gericht auftreten können und in einer Streitsache über alle Instanzen mitwirkungsberechtigt bleiben. Das spricht für Kontinuität und Kompetenz und erhöht die Erfolgschancen für unsere Mandanten, da wir mit dem Verständnis für die Rechtssache und dem Risikobewusstsein für unsere Mandantschaft gerichtliche Verfahren oder bestimmte außergerichtliche Vorgehensweisen optimal einschätzen können.


Wir können im besten Falle eine Erfindung vom Entstehen am Reißbrett bis zum höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, begleiten.